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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verbraucherzentrale Saarland e. V.

Energiesparen ohne Komfortverzicht

Hilfreiche Tipps der Energieberatung

Energiesparen und das Klima schützen können Verbraucher mit wenigen Handgriffen.

Die Energieexperten von der Verbraucherzentrale Saarland geben Ratschläge:

Wärmeerzeugung und -verteilung optimieren:

Falsche Einstellungen der Heizkesselregelung wie eine zu hohe Heizkurve oder eine fehlende Nachtabsenkung führen ebenso zu unnötig hohem Energieverbrauch, wie unzureichende oder fehlende Dämmung an wärmeführenden Rohrleitungen und Armaturen (Heizung, Warmwasser und Zirkulation).

Wärmeabgabe der Heizkörper nicht behindern:

Damit die Wärme sich tagsüber ungehindert im Raum ausbreiten kann, dürfen die Heizkörper nicht durch Gardinen oder Möbel zugestellt werden.

Wird die Wärmeabgabe in den Raum behindert, geht mehr Energie durch Außenwände verloren.

Raumtemperatur nachts und bei längerer Abwesenheit absenken:

Nachts soll die Temperatur absenkt werden. Das spart Energie ohne Komfortverlust. Hilfreich sind programmierbare Thermostatköpfe.

In der kalten Jahreszeit sollen die Rollläden nachts heruntergelassen werden. Türen zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sollen geschlossen sein, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Bedarfsabhängig lüften:

Dauerlüftung vergeudet Energie.

Deshalb sollte man mehrmals täglich kurz aber kräftig mit weit geöffneten Fenstern stoßlüften. Wichtig ist das Lüften insbesondere nach erhöhtem Feuchteanfall durch Kochen, Duschen oder Trocknen. Hilfreich sind elektronische Hygrometer, welche die relative Luftfeuchtigkeit anzeigen.

Warmwasserbedarf reduzieren:

Sparbrauseköpfe ermöglichen geringeren Verbrauch ohne Komfortverlust. Auch das eigene Duschverhalten sollte hinterfragt werden: Ist tägliches Duschen notwendig, kann das Wasser während des Einseifens abgestellt werden und kann die Duschzeit verkürzt werden?

Stand-by:

Ältere Geräte der Unterhaltungselektronik verbrauchen im Stand-by-Modus unnötig Strom. Die Geräte sollen nach der Benutzung ausgeschaltet werden. Eine Steckerleiste mit Schalter trennt die Geräte mit einem Klick vollständig vom Netz.

Kühl- und Gefrierschränke regelmäßig abtauen:

Bei einer Vereisung kann der Stromverbrauch steigen.

Außerdem sollte man keine warmen Speisen hineinstellen, die Geräte nur kurz öffnen und auf nicht zu niedrige Temperatur einstellen – Stufe 1 (ca. 7 ° C) ist für den Kühlschrank in der Regel ausreichend.

Den eigenen Verbrauch kontrollieren:

Durch monatliche Erfassung der Zählerstände für Strom, Heizenergie und Wasser ist schnell erkennbar, wenn der Verbrauch „aus dem Ruder läuft“.

So können hohe Nachzahlungen häufig verhindert werden.

Weitere Tipps zum Energiesparen ohne Komfortverzicht sowie Beratung zu den Themen Wärmedämmung und Heizungserneuerung geben die Energieberater der Verbraucherzentrale Saarland.

Termine zur persönlichen Beratung können unter 0681 / 50089-15 vereinbart werden.

Mehr Information zu den Beratungsangeboten gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter www.verbraucherzentrale-saarland.de.

Höhere Preise für Gas und Öl

Im Jahr 2024 kommen auf Verbraucherinnen und Verbraucher höhere Gas- und Ölpreise zu. Grund dafür ist ein deutlicher Anstieg des Preises für CO2 und die wieder auf 19 Prozent angehobene Mehrwertsteuer für Erdgas.

Anstieg der CO2-Bepreisung

„Am 1. Januar 2024 wurde der CO2-Preis neben Kraftstoffen auch für Erdgas und Heizöl von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne erhöht“, erläutert Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland.

Ein weiterer Anstieg ist für die kommenden Jahre geplant: ab 2025 um erneute 10 Euro pro Tonne, ab 2026 nochmals um 10 Euro auf dann 65 Euro pro Tonne verursachtes CO2. Die Prognosen für die Zeit danach lassen einen weiteren Anstieg des CO2-Preises vermuten.

Wie erhöhen sich die Kosten allein durch den CO2-Preis am Beispiel Erdgas?

Das Beispiel zeigt, wie stark die Heizkosten für ein Einfamilienhaus mit einem Heizenergieverbrauch von 15.000 Kilowattstunden Erdgas durch die Entwicklung des CO2-Preises steigen werden:

Weil Heizöl einen höheren CO2-Ausstoß bewirkt als Erdgas, fällt der Anstieg des CO2-Preises auch höher aus.

So liegen die Mehrkosten durch CO2 für das gleiche Einfamilienhaus mit Ölheizung 2024 bei 194 Euro und 2025 bei 237 Euro.

Mehrwertsteuersatz steigt

Innerhalb der nächsten Wochen wird der Mehrwertsteuersatz für Gas, und auch für Fernwärme, wieder auf 19 Prozent angehoben.

Die Mehrwertsteuer war vor dem Hintergrund der hohen Preise 2022 gesenkt worden.

Aktuell wird davon ausgegangen, dass der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent wieder ab dem 1. März 2024 gilt.

Was tun, wenn die Preise steigen?

Neben den Energiepreisen ist der individuelle Energieverbrauch ausschlaggebend für die entstehenden Kosten.

In vielen Häusern existieren Möglichkeiten zur Einsparung von Heizenergie. „So kann die nachträgliche Wärmedämmung von Dach und Außenwand mehr als 40 Prozent Heizkosten einsparen“, sagt die Expertin. Eine weitere Stellschraube ist die Heizung selbst.

In vielen Fällen arbeiten Heizungsanlagen ineffizient und haben zu hohe Temperaturen oder geben Wärme ab, die nicht gebraucht wird. Die Heizungsregelung bietet viel Potenzial, um diese Wärmeverluste zu verringern.

„Jede zentrale Heizung sollte daher durch einen hydraulischen Abgleich optimiert werden. Eine Maßnahme, die vom Heizungsfachbetrieb durchgeführt wird“, weiß Cathrin Becker.

Lohnt sich eine Gasheizung nicht doch?

Vom Einbau einer neuen Gasheizung rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale ab. Die Empfehlung gilt gleichermaßen für neue Ölheizungen.

Die Entwicklung der Emissionskosten zeigt, dass es mit Gasheizungen erhebliche Preisrisiken gibt. Wer sich jetzt noch eine fossile Heizung anschafft, wird für einen sehr langen Zeitraum weiterhin CO2 ausstoßen.

Inzwischen gibt es aber mit Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Fernwärme für viele Gebäude sinnvolle Alternativen. Aktuelle Förderungen unterstützen die Anschaffung dieser neuen Heiztechniken.

Auf Fragen, wie Energie am sinnvollsten eingespart werden kann, gibt es hilfreiche Antworten bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Die Beratung dort findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energieberaterinnen und Energieberater informieren anbieterunabhängig und individuell.

Termine zur persönlichen Beratung können unter 0681 / 50089-15 vereinbart werden.

Mehr Information zu den Beratungsangeboten gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter www.verbraucherzentrale-saarland.de.

Heizen mit Wasserstoff statt Erdgas. Geht das?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat seit 1. Januar 2024 neue energetische Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude festgelegt. Der Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien soll dabei eine zentrale Rolle spielen.

Vorrangig beziehen sich nicht zuletzt deshalb die neuen Vorgaben des GEG auf die Heizungstechnik.

So sollen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden: Wasserstoff statt Gas ist dabei eine Option.

Christine Mörgen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland, bewertet das Heizen mit Wasserstoff allerdings kritisch.

Wer seine Heizung ab 2024 ersetzen will, darf zwar zunächst weiterhin eine reine Erdgasheizung einbauen lassen, muss aber zu einem späteren Zeitpunkt einen Teil seiner Wärme mit Biogas oder Wasserstoff erzeugen.

Wasserstoff ist dabei Hoffnungsträger, um zukünftig klimaneutral und ohne Ausstoß von Treibhausgasen zu heizen: Mit vorhandener Heiztechnik und bestehenden Gasnetzen, aber eben ohne Erdgas.

Bereits heute bieten Hersteller Heizungen an, die „Wasserstoff-ready" sind und einen Anteil von 20 Prozent Wasserstoff im Erdgas verkraften würden.

Fachleute sprechen von zehn Prozent, die man problemlos dem Erdgas beimischen könnte. Um ausschließlich oder auch nur zu 65 Prozent mit Wasserstoff zu heizen, reicht das allerdings nicht aus. Aktuell werden keine Heizungen angeboten, die zu 100 Prozent mit Wasserstoff heizen können.

Auch ist Wasserstoff zum Heizen derzeit praktisch nicht verfügbar. Denn, um mit Wasserstoff klimaneutral zu heizen, muss grüner oder blauer Wasserstoff eingesetzt werden.

Aktuell existieren dafür nur wenige Produktionsstätten.

Und der Bedarf an Wasserstoff wird hoch werden, denn neben Gebäuden wollen auch Industrie und Verkehr klimaneutral werden.

Hinzu kommt, dass bei der Umstellung eines bestehenden Erdgasnetzes auf Wasserstoff alle an dieses Netz angeschlossenen Gasheizungen auf 100 Prozent Wasserstoff umgestellt werden müssten.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät insgesamt zur Vorsicht.

Der Kauf einer neuen Gasheizung ist nur noch dann sinnvoll, wenn sie auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist, und wenn das betreffende Haus in einem sogenannten Wasserstoffnetzausbaugebiet liegt.

Die bundesdeutsche Wasserstoffinfrastruktur ist allerdings gerade erst in Planung, und Wasserstoffnetzausbaugebiete existieren noch gar nicht.

Da bestimmte Industriebereiche auf Wasserstoff angewiesen sind, um klimaneutral zu werden, wird Wasserstoff bevorzugt für Industrie und Gewerbe verfügbar sein.

Wer beabsichtigt, in Zukunft mit Wasserstoff zu heizen, sollte daher zuvor in seiner Gemeinde fragen, ob in seinem Wohngebiet ein Wasserstoffnetzausbaugebiet geplant ist.

Außerdem wird eine unabhängige Energieberatung empfohlen, die einen Vergleich mit anderen geeigneten Heizsystemen ermöglicht.

„Für die Beheizung von Gebäuden existieren eher andere sinnvolle Alternativen wie Wärmepumpe, Anschluss an ein Wärmenetz oder Pelletheizungen“, stellt Energieberaterin Christine Mörgen fest.

Bei Fragen zum Heizungstausch und zur Heiztechnik in Privathaushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter.

Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt.

Unsere Energiefachleute informieren anbieterunabhängig und individuell.

Termine zur persönlichen Beratung können unter 0681 / 50089-15 vereinbart werden.

Mehr Information zu den Beratungsangeboten gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter www.verbraucherzentrale-saarland.de.