Am Freitag, 14. März 2025 um 19.30 Uhr findet in der Jagdhütte, Am Märchenwald, 66459 Kirkel-Altstadt die diesjährige Versammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Altstadt statt.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Bericht über das Rechnungsergebnis des Rechnungsjahres 2024/2025 |
| 4. | Aussprache hierüber |
| 5. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 6. | Aufstellung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2025/2026 |
| 7. | Aussprache hierüber |
| 8. | Abstimmung hierüber |
| 9. | Bericht der Jagdpächter |
| 10. | Verschiedenes |
Jagdgenossen sind alle Eigentümer der nicht befriedeten Grundstücke innerhalb des Gebietes der Gemeinde Kirkel Ortsteil Altstadt.
(Nach § 5 des Saarländischen Jagdgesetzes sind z. B. befriedete Bezirke alle Gebäude und die unmittelbar an eine Bebauung anstoßenden Hofräume und Hausgärten, soweit sie durch irgendeine Umfriedung begrenzt oder vollständig abgeschlossen sind).
Vollmachten für die Abstimmung werden anerkannt, wenn der Bevollmächtigte (Name, Vorname, Adresse) benannt und die Vollmacht mit Namen des Vollmachtgebers, Geburtsdatum und Anschrift, Flächengröße, Unterschrift des Vollmachtgebers zusammen mit der Gültigkeitsdauer versehen ist.
Das zurzeit verfügbare Grundflächenverzeichnis des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Altstadt liegt ab sofort bis einschließlich 14.03.2025 – 12:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Kirkel während der Dienststunden öffentlich aus. Einwendungen gegen dieses Verzeichnis bzw. Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen sind dort unter Vorlage von notariellen Verträgen oder Grundbuchauszügen bis 14.03.2025 – 12:00 Uhr möglich.