Ab Dienstag, dem 2. Januar, können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Dies ist der 30. April 2024.
Die oben genannte Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2024 gepflanzt werden sollen. Folgende Maßnahmen können beantragt werden:
Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen im Jahr 2024 lauten:
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Webseite der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße unter www.suedliche-weinstrasse.de/rebpflanzungen2024 die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit.
Weitere Informationen und Auskünfte gibt Thorsten Schultz, Referat Landwirtschaft und Weinbau: Telefon 06341 940 371, Fax 06341 940 7 371, E-Mail: Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de