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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 10/2023
Aus den Institutionen, Schulen, Behörden in Landau-Land
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Finanzamt Landau

Einkommensteuerbescheide für das Jahr 2022

Versand startet ab Ende März 2023

Die ersten Steuerbescheide von Bürgerinnen und Bürgern, die bereits ihre Einkommensteuererklärung abgegeben haben, treffen frühestens Ende März/Anfang April ein.

Grund: Die gesetzlichen Fristen lassen Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zu übermitteln.

Zudem stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen des Vorjahres in der Regel erst frühestens ab Mitte März zur Verfügung.

Auszahlung Energiepreispauschale

Gleiches gilt für die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen die EPP nicht mit dem Arbeitslohn ausgezahlt wurde. Diese erhalten die EPP über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022. Eine Auszahlung bzw. Anrechnung auf die zu zahlende Einkommensteuer wird daher ebenfalls erst frühesten ab Mitte März 2023 erfolgen können.

Die Finanzämter bitten darum, von Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung abzusehen. Der Bearbeitungsumfang und die Bearbeitungsdauer der Erklärungen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Informationen zum Bearbeitungsstand finden sich auf den Internetseiten des jeweiligen Finanzamtes unter „Bearbeitungsstand“.

Elektronische Steuererklärung bietet Vorteile - „Mein ELSTER“

Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen. Dies ist kostenlos über „Mein ELSTER“ oder Software aus dem Handel möglich.

Vorteile sind unter anderen:

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Die Daten sind direkt im Finanzamt verfügbar und können somit schneller bearbeitet werden,

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mit Hilfe des Bescheinigungsabrufs können dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegende Daten in die Steuererklärung übernommen werden. Diese Belege stehen spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Frist vollständig zur Verfügung,

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aus der Erklärung des Vorjahres können Daten übernommen werden, so dass eine vorausgefüllte Steuererklärung vorliegt.

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Neu: Per App „Mein ELSTER+“ können Belege per Smartphone fotografiert und hochgeladen und für die Steuererklärung relevante Daten übernommen werden.

Um ELSTER nutzen zu können, ist lediglich ein Benutzerkonto unter www.elster.de anzulegen. Hilfe hierzu bietet eine Klickanleitung auf den Internetseiten der Finanzämter und unter: www.fin-rlp.de/elster (FAQs: Klickanleitun

Wichtiger Hinweis zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung 2022

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde festgelegt, dass auch die an Rentnerinnen und Rentner als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro ausgezahlte Energiepreispauschale der Einkommensteuer unterliegt (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz).

Haben Rentnerinnen oder Rentner die Energiepreispauschale im Dezember 2022 durch

• den Renten Service der Deutschen Post AG oder

• die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder

• die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten,

ist der ausgezahlte Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben.

Das zuständige Finanzamt erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird diese Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Festsetzung der Einkommensteuer- für das Jahr 2022 berücksichtigen.

Bereits rund 800.000 Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide verschickt

Bearbeitung der eingegangenen Erklärungen läuft auf Hochtouren

Mit einem aktuellen Erklärungseingang von über 80 % der zu erwartenden rund 2,5 Millionen Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts befinden sich die rheinland-pfälzischen Finanzämter derzeit in der Hochphase der Grundsteuerreform. Es wurden bereits rund 800.000 Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide verschickt.

Die Beantwortung von Rückfragen nach dem Verbleib der Bescheide ist für die Finanzämter zeitintensiv. Um eine kontinuierliche und schnellstmögliche Bearbeitung der hohen Anzahl an Erklärungen sicherzustellen, wird daher gebeten, von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand abzusehen.

Der Bearbeitungsumfang und die Bearbeitungsdauer der Erklärungen im Finanzamt hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.

Aufgrund der hohen Auslastung ist damit zu rechnen, dass die Bearbeitung aller rund 2,5 Millionen Grundsteuererklärungen mehrere Monate dauern wird.

Eine Zahlungsaufforderung ist mit den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheiden nicht verbunden. Erst mit dem Grundsteuerbescheid der Stadt bzw. Gemeinde steht die zu zahlende Grundsteuer fest und ergeht eine Zahlungsaufforderung der Kommunen für das Jahr 2025.