Titel Logo
Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 13/2024
Aus den Ortsgemeinden in Landau-Land
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wichtige Informationen zur Kommunalwahl 2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bei den am 09. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen sind die Wählerinnen und Wähler aufgerufen, auch den Ortsgemeinderat neu zu wählen. In Birkweiler soll der Gemeinderat (12 Ratsmitglieder) neu nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt werden.

Die kommunalpolitisch Verantwortlichen begrüßen einhellig, wenn wir in Birkweiler nach fünfzig Jahren eine Mehrheitswahl wieder durchführen.

Bei der Mehrheitswahl steht den Wählerinnen und Wählern frei, welche wählbaren Personen sie in den Gemeinderat wählen möchten. Sie schreiben die Namen von höchstens 12 Personen auf den amtlichen Stimmzettel. Bei Briefwahl wird dieser Stimmzettel den Unterlagen beigefügt, für die Urnenwahl wird er mindestens drei Tage vor der Wahl an die wahlberechtigten Personen verteilt.

Im Falle der Mehrheitswahl soll den Wählerinnen und Wählern rechtzeitig eine gemeinsame Liste mit den Namen der Personen unterbreitet werden, die an einer Kandidatur für den Gemeinderat interessiert sind. Bei dieser nichtamtlichen Namensliste handelt es sich lediglich um eine völlig unverbindliche Empfehlung, nicht jedoch um einen formellen Wahlvorschlag im Sinne des Kommunalwahlgesetzes. Natürlich sind aber auch alle anderen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die nicht auf dieser „Hilfsliste“ stehen, wählbar.

Sofern Sie im Gemeinderat mitarbeiten möchten und für eine Kandidatur bereitstehen, können Sie sich vertrauensvoll an jedes Ratsmitglied oder direkt an mich (Tel. 06345/2637) wenden. Wenn Sie allgemeine Informationen über die Tätigkeit im Gemeinderat oder zum Beispiel über die zeitliche Beanspruchung für dieses Ehrenamt wünschen, stehe ich Ihnen für umfassende Auskünfte gern zur Verfügung. Selbstverständlich werden alle Interessenten in die oben genannte Namensliste alphabetisch aufgenommen.

Es wäre sehr erfreulich, wenn den Wählerinnen und Wählern eine größere Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat vorgeschlagen werden könnte.

Die Meldefrist für eine Interessensbekundung endet am 22. April 2024, damit auch die Briefwähler auf diese Namensliste zurückgreifen können.

Für Fragen stehen Ihnen die Ratsmitglieder und der Ortsbürgermeister gern zur Verfügung.

Bernd Flaxmeyer

Ortsbürgermeister