Titel Logo
Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 13/2024
Aus der Verbandsgemeinde Landau-Land
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Landau-Land

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates vom 15.02.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Landau-Land sind 28 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Verbandsgemeinderats dürfen höchstens 56 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Verbandsgemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 80 zum Verbandsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen

möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Verbandsgemeinderates sind bei dem Wahlleiter für die Wahl des

Verbandsgemeinderates

Herrn

Torsten Blank

in 76831 Billigheim-Ingenheim, Westliche Gleisbergstraße 1

oder

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land

in 76829 Landau in der Pfalz, An 44 Nr. 31,

Zimmer 2.05/Wahlamt, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,

ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat 7 begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet 8. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Landau in der Pfalz, 21.03.2024
Torsten Blank
Bürgermeister u. Wahlleiter