Nach Unfall, Krankheit oder aufgrund einer Behinderung stellt sich schnell die Frage, wer in Vertretung für die eigenen Belange und Wünsche zuständig ist. Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, übernehmen häufig ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, aber auch Bevollmächtigte diese verantwortungsvolle Aufgabe. Um ehrenamtlich Engagierte dabei bestmöglich zu unterstützen, bietet die Betreuungsbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau zusammen mit den Betreuungsvereinen von AWO, Lebenshilfe und SKFM erneut eine kostenfreie Einführungs- und Fortbildungsveranstaltung an.
Kompakt und umfassend werden hierbei die Grundlagen und wesentlichen Neuerungen vorgestellt:
| 16.04.2026: | Einführung in das neue Betreuungsrecht |
| 23.04.2026: | Gesundheitssorge |
| 30.04.2026: | Vermögenssorge |
| 07.05.2026: | Die Aufgaben der Betreuungsbehörde |
Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt. Die Veranstaltungen finden alle im Pro Seniore Parkstift Landau um 18:00 Uhr statt.
Um Anmeldung wird gebeten bei den Betreuungsvereinen:
Betreuungsverein AWO Landau, Hr. Kochner: — 06341 918273
Betreuungsverein SKFM Landau, Hr. Göbel: — 06341 55323
Betreuungsverein SKFM SÜW, Fr. Gruß: — 06348 31639611
Betreuungsverein Lebenshilfe, Fr. Kunze-Bergs: — 06348 3269109
Betreuungsverein AWO SÜW, Hr. Pfeiffer: — 06341 918281
Weiterhin beraten die anerkannten Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörde die Betroffenen bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Gegen eine Gebühr von zehn Euro beglaubigt die Betreuungsbehörde die erstellten Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.