1) die Wirtschaftspläne 2024 (einschließlich Anlagen) der Verbandsgemeindewerke Landau-Land, Betriebszweige Wasserwerk und Abwasserbeseitigungseinrichtungen
2) die Festsetzung der Gebühren- und Beitragssätze 2024 gemäß der Entgeltssatzung Wasserversorgung (ESW) sowie der Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung (ESA) der Verbandsgemeinde Landau-Land
3) die Erhebung von Vorausleistungen auf die laufenden Entgelte 2024
Die Verbandsgemeinde Landau-Land hat am 05.12.2023 den nachstehenden Beschluss gefasst, der hiermit bekanntgemacht wird. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 11.03.2024 das Haushaltswerk genehmigt bzw. keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
Beschluss:
A) Die Wirtschaftspläne 2024 (einschließlich der Anlagen) der Verbandsgemeindewerke Landau-Land werden mit folgenden Einzelfestsetzungen festgestellt:
I. Die Gesamtbeträge belaufen sich
1) beim Wasserwerk
- im Erfolgsplan in den Erträgen auf — 1.739.600 €
in den Aufwendungen auf — 1.755.600 €
Verlust 1 — 6.000 €
- im Vermögensplan in den Einnahmen auf — 1.478.100 €
in den Ausgaben auf — 1.478.100 €
2) bei den Abwasserbeseitigungseinrichtungen
- im Erfolgsplan in den Erträgen auf — 3.099.800 €
Aufwendungen — 3.097.100 €
Gewinn — 2.700 €
- im Vermögensplan in den Einnahmen auf — 2.875.000 €
in den Ausgaben auf — 2.875.000 €
II. Verpflichtungsermächtigungen werden für die Verbandsgemeindewerke
Landau-Land nicht festgesetzt.
B) Die Sätze der Gebühren und Beiträge der Verbandsgemeindewerke Landau-Land
für das Wirtschaftsjahr 2024 werden wie Folgt festgesetzt:
I. Wasserwerk
1) Deckung der Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung von Straßenleitungen einschließlich Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum durch einmalige Beiträge.
(§§ 2 bis 10 der Entgeltsatzung Wasserversorgung –ESW- der Verbandsgemeinde Landau-Land vom 15.05.09)
Der Beitragssatz pro m2 beitragspflichtiger Grundstücksfläche beträgt 5,56 €.
2) Deckung von laufenden Kosten durch laufende Entgelte
(§§ 11 bis 19 ESW)
Die entgeltsfähigen Kosten des Wasserwerkes werden wie folgt durch laufende Entgelte gedeckt (vgl. auch Kalkulation im Wirtschaftsplan 2024):
zu rd. 87 % über Benutzungsgebühren
zu rd. 13 % über Grundgebühren
(Überdeckung = Gewinn)
Die Entgeltssätze betragen:
a) Benutzungsgebühr pro m3 Wasser — 1,97 €
b) Grundgebühr nach der Größe (Nenndurchfluss) des Wasserzählers
(Q³ 4) = monatlich — 3,00 €
(Q³ 10) = monatlich — 5,00 €
(Q³ 16) und darüber = monatlich — 10,00 €
II) Abwasserbeseitigungseinrichtungen
1) Deckung der Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung aller Abwasserbeseitigungsanlagen
(§§ 2 bis 11 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung –ESA- der Verbandsgemeinde Landau-Land vom 15.05.2009)
Die Beitragssätze pro m2 beitragspflichtiger Grundstücksfläche betragen für
a) Niederschlagswasser insgesamt — 40,11 €
davon Teilbeitragssatz (Kostenspaltung) für die Aufwendungen nach
- § 7 Abs. 2
Nr. 1 ESA (räumliche Erweiterung
Flächenkanalisation etc.) — 39,04 €
- § 7 Abs. 2
Nr. 2 ESA (übrige Anlagen) — 1,07 €
b) Schmutzwasser insgesamt — 11,04 €
davon Teilbeitragssatz (Kostenspaltung) für die Aufwendungen nach
- § 7 Abs. 2
Nr. 1 ESA (räumliche Erweiterung
Flächenkanalisation etc.) — 10,20 €
- § 7 Abs. 2
Nr. 2 ESA (übrige Anlagen) — 0,84 €
2) Deckung von laufenden Kosten durch laufende Entgelte
(§§ 12 bis 27 ESA)
a) Niederschlagswasserbeseitigung
Die auf das Niederschlagswasser entfallenden entgeltsfähigen Kosten werden im vollen Umfange durch wiederkehrende Beiträge gedeckt (vgl. Kalkulation).
Die Entgeltssätze betragen für:
- beitragspflichtige Grundstücke
Der Beitragssatz für den wiederkehrenden Beitrag beträgt 0,26 €/m² beitragspflichtiger Grundstücksfläche.
- öffentliche Verkehrsanlagen Gemeinden
Von den Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Landau-Land wird aufgrund § 12 Abs. 10 LStrG für die Oberflächenentwässerung der in ihrer Baulast stehenden öffentlichen Verkehrsanlagen pro Jahr ein laufendes Entgelt in Höhe von 0,19 €/m²entwässerter Fläche erhoben.
b) Schmutzwasserbeseitigung
Die entgeltsfähigen Kosten, die auf das Schmutzwasser entfallen, werden
wie Folgt gedeckt (vgl. Kalkulation):
zu rd. 82,00 % über die Schmutzwasserbenutzungsgebühren
zu rd. 18,00 % über die Weinbau-Zusatzgebühren
(Überdeckung = Gewinn)
Die Entgeltssätze betragen:
- Schmutzwasserbenutzungsgebühr
Der Gebührensatz für 1 m3 Schmutzwasser beträgt — 2,43 €.
- Zusatzgebühren von Weinbau- und Weinhandelsbetrieben
Von Weinbaubetrieben wird pro Jahr eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,55 € für je angefangene 500 m2 selbstbewirtschafteter Weinbauertragsflächen erhoben.
Bei Betrieben, die regelmäßig nicht selbstgelesenen Trauben oder daraus hergestellten Most oder Wein zukaufen, verarbeiten oder lagern, wird pro Jahr für je angefangene 750 l Most oder Wein eine Gebühr in Höhe von 5,55 € erhoben.
c) Fäkalschlammbeseitigung
Die Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schlamm aus Kleinkläranlagen beträgt 20,00 € pro m3 Schlamm.
C) Die Beschlussfassung der vorgenannten Gebühren- und Beitragssätze
beinhaltet auch die diesen Abgabesätzen zu Grunde liegenden Kalkulationen.
D) Auf die laufenden Entgelte 2024 des Wasserwerkes und der Abwasserbeseitigungseinrichtungen werden Vorausleistungen entsprechend den satzungsrechtlichen Bestimmungen erhoben.