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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 14/2024
Aus der Verbandsgemeinde Landau-Land
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Bekanntmachung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Landau-Land

zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr

findet die Wahl Verbandsgemeinderats Landau-Land

statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 03. Mai 2024, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeinde Landau-Land, An 44 Nr. 31, Wahlamt Zimmer 2.05 im Altbau, 76829 Landau in der Pfalz zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeinde erhalten.

Landau in der Pfalz, 27.03.2024

Torsten Blank

Bürgermeister und Wahlleiter