Versand startet Ende März 2025
Die ersten Steuerbescheide von Bürgerinnen und Bürgern, die bereits ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 abgegeben haben, werden frühestens Ende März/Anfang April versendet.
Grund: Die gesetzlichen Fristen lassen Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zu übermitteln.
Zudem stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen des Vorjahres in der Regel nicht vor Mitte März zur Verfügung.
Die Finanzämter bitten darum, von Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung abzusehen. Der Bearbeitungsumfang und die Bearbeitungsdauer der Erklärungen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.
Informationen zum Bearbeitungsstand finden sich auf den Internetseiten des jeweiligen Finanzamtes unter „Bearbeitungsstand“.
Elektronische Steuererklärung bietet Vorteile – „Mein ELSTER“
Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen. Dies ist kostenlos über „Mein ELSTER“ oder Software aus dem Handel möglich. Für Bezieher von Renten und Pensionen bietet die Steuerverwaltung auch ein besonders leicht zu bedienendes Programm zur Erstellung der Einkommensteuererklärung unter einfach.elster.de an.
Vorteile der elektronischen Steuererklärung sind unter anderen:
| - | Vorhandene Daten, z. B. von Krankenversicherungen und Finanzdienstleistern sind elektronisch vorhanden und können in die Erklärung automatisch übernommen werden, |
| - | aus der Erklärung des Vorjahres können ebenfalls Daten übernommen werden, so dass eine vorausgefüllte Steuererklärung vorliegt, die lediglich aktualisiert werden muss |
| - | Belege können per Smartphone fotografiert, hochgeladen und ab April 2025 mit den jeweiligen Eingabefeldern verknüpft werden |
| - | es liegt stets ein Nachweis der Übermittlung der Daten an das Finanzamt vor, |
| - | es besteht die Möglichkeit, sich Steuerbescheide elektronisch zustellen zu lassen und über den elektronischen Vergleich der Bescheiddaten etwaige Abweichungen schnell zu erkennen. |
Um ELSTER nutzen zu können, ist lediglich ein Benutzerkonto unter www.elster.deanzulegen. Dies erfordert nur einen geringen Aufwand. Hilfe hierzu bietet eine Klickanleitung auf den Internetseiten der Finanzämter und unter: www.fin-rlp.de/elster (FAQs: Klickanleitung zur Registrierung).
Digitalisierung im Finanzamt schreitet voran: Eingangspost wird künftig gescannt
Belege nur noch auf ausdrückliche Anforderung einreichen
Im Zuge des Ausbaus der Digitalisierung wird die noch in Papierform eingehende Post des Finanzamts Landau künftig zentral gescannt und den Bearbeiterinnen und Bearbeitern ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Betroffen sind auch Papierbelege, wie z. B. Rechnungen und Verträge. Diese sollen nur noch auf Anforderung des Finanzamts und ggf. in Form von Kopien eingereicht werden.
Ist die Vorlage von Originalen erforderlich, wird das Finanzamt ausdrücklich darauf hinweisen.
Sie sind bereits bei Mein ELSTER registriert? Dann können Sie angeforderte Belege schnell und sicher elektronisch über den Menüpunkt „Formulare & Leistungen“ – „Anträge und Mitteilungen“ (https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/belegnachreichung) nachreichen. ELSTER ermöglicht neben der Erstellung und Übermittlung von elektronischen Steuererklärungen auch die Übermittlung von Dateianhängen im PDF-Format unmittelbar an die für den Steuerfall zuständige Stelle im Finanzamt. Sie ersparen sich und uns lange Postlaufzeiten.
Auch ohne Registrierung bei Mein ELSTER können Sie eine steuerliche Frage über das ELSTER-Kontaktformular www.elster.de/Finanzamt, stellen oder Ihrem Finanzamt eine Nachricht zusenden. Einer Nachricht können bis zu fünf Anlagen - als Dateianhang im Format PDF - beigefügt werden.
Bei Fragen hierzu hilft das Finanzamt gerne weiter.