Übersichtslageplan ohne Maßstab: Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung
7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Landau-Land im Bereich der Ortsgemeinde Siebeldingen (Neubau Grundschule)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Landau-Land hat in öffentlicher Sitzung am 08.05.2024 die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Ortsgemeinde Siebeldingen beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes ist im nachstehenden Lageplan gekennzeichnet.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom März 2025.
Ziele und Zwecke der Planung
Planungsziel ist es, auf der Fläche des ehemaligen Sportplatzes der Ortsgemeinde Siebeldingen eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Schule“ auszuweisen.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB liegt ein Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Zeit vom
18. April 2025 bis einschließlich 19. Mai 2025
von montags bis einschließlich freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44, Nr. 31, Zimmer 2.18, 76829 Landau in der Pfalz, sowie unter www.landau-land.de, unter der Rubrik Politik & Verwaltung, Bauen, Offenlage Bebauungspläne zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen schriftliche mitgeteilt wird, ist die Angebe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.