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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 16/2025
Aus der Verbandsgemeinde Landau-Land
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Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses des Verbandsgemeinderates Landau-Land vom 10.12.2024 über:

1)

die Wirtschaftspläne 2025 (einschließlich Anlagen) der Verbandsgemeindewerke Landau-Land, Betriebszweige Wasserwerk und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

2)

die Festsetzung der Gebühren- und Beitragssätze 2025 gemäß der Entgeltssatzung Wasserversorgung (ESW) sowie der Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung (ESA) der Verbandsgemeinde Landau-Land

3)

die Erhebung von Vorausleistungen auf die laufenden Entgelte 2025

Die Verbandsgemeinde Landau-Land hat am 10.12.2024 den nachstehenden Beschluss gefasst, der hiermit bekanntgemacht wird. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 10.02.2025 das Haushaltswerk genehmigt bzw. keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

Beschluss:

A)

Die Wirtschaftspläne 2025 (einschließlich der Anlagen) der Verbandsgemeindewerke Landau-Land werden mit folgenden Einzelfestsetzungen festgestellt:

I. Die Gesamtbeträge belaufen sich

1)

beim Wasserwerk

- im Erfolgsplan in den Erträgen auf

1.913.500 €

in den Aufwendungen auf

2.005.700 €

Verlust

92.200 €

- im Vermögensplan in den Einnahmen auf

1.821.200 €

in den Ausgaben auf

1.821.200 €

2)

bei den Abwasserbeseitigungseinrichtungen

- im Erfolgsplan in den Erträgen auf

3.271.900 €

Aufwendungen

3.514.300 €

Verlust

242.400 €

- im Vermögensplan in den Einnahmen auf

3.311.300 €

in den Ausgaben auf

3.311.300 €

II. Verpflichtungsermächtigungen werden für die Verbandsgemeindewerke

Landau-Land nicht festgesetzt.

B)

Die Sätze der Gebühren und Beiträge der Verbandsgemeindewerke Landau-Land für das Wirtschaftsjahr 2025 werden wie Folgt festgesetzt:

I. Wasserwerk

1)

Deckung der Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung von Straßenleitungen einschließlich Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum durch einmalige Beiträge.

(§§ 2 bis 10 der Entgeltsatzung Wasserversorgung –ESW- der Verbandsgemeinde Landau-Land vom 15.05.09).

Der Beitragssatz pro m2 beitragspflichtiger Grundstücksfläche beträgt 5,56 €.

2)

Deckung von laufenden Kosten durch laufende Entgelte

(§§ 11 bis 19 ESW)

Die entgeltsfähigen Kosten des Wasserwerkes werden wie folgt durch laufende Entgelte gedeckt (vgl. auch Kalkulation im Wirtschaftsplan 2025):

zu rd. 80 % über Benutzungsgebühren

zu rd. 15 % über Grundgebühren

(Unterdeckung = Verlust)

Die Entgeltssätze betragen:

a)

Benutzungsgebühr pro m3 Wasser 2,18 €

b)

Grundgebühr nach der Größe (Nenndurchfluss) des Wasserzählers

(Q³ 4)

=

monatlich

4,00 €

(Q³ 10)

=

monatlich

6,67 €

(Q³ 16) und darüber

=

monatlich

13,30 €

II) Abwasserbeseitigungseinrichtungen

C)

Die Beschlussfassung der vorgenannten Gebühren- und Beitragssätze beinhaltet auch die diesen Abgabesätzen zu Grunde liegenden Kalkulationen.

D)

Auf die laufenden Entgelte 2025 des Wasserwerkes und der Abwasserbeseitigungseinrichtungen werden Vorausleistungen entsprechend den satzungsrechtlichen Bestimmungen erhoben.