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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 17/2023
Aus den Ortsgemeinden in Landau-Land
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Amtsgericht Landau in der Pfalz

Beglaubigte Abschrift

Abteilung Vollstreckungssachen (Immobilar)

Az.: 3 K 30/22

Landau in der Pfalz, 11.04.2023

Terminsbestimmung:

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Dienstag, 13.06.2023

13:00 Uhr

231, Sitzungssaal

Amtsgericht Landau in der Pfalz, Mari- enring 13, 76829 Landau in der Pfalz

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Walsheim

Gemarkung

Flur, Flur-

stück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

Walsheim

70/1

Erholungsfläche, Gebäude-und Freifläche

Hauptstraße 13

1.165

932

BV 8

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

-

laut Gutachten Grundstück bebaut mit einem Zweifamilienwohnhaus (ehem. Schulgebäude), Nebengebäude (ehem. Scheune, jetzt Kfz-Werkstatt) und Doppelgarage

-

das Zweifamilienwohnhaus ist ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt; zweigeschossig; nicht unterkellert; kein ausgebautes Dachgeschoss; Baujahr 1904; 1972 Umbau zu Wohnräumen; Wohnung im OG und EG vorhanden; Wohnung im OG konnte nicht vom Sachverständigen in Augenschein genommen werden

-

die Scheune (heute Kfz-Werkstatt) wurde vermutlich 1904 erbaut

-

die Doppelgarage wurde 1989 erbaut

-

Objektadresse laut Gutachten: Hauptstraße 13, 76833 Walsheim;

Verkehrswert:

821.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 21.03.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er- sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen- falls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaften- den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver- steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ran- ges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen ein- getreten sind.

Zipf Rechtspfleger
Beglaubigt:
(Hoffmann), Justizbeschäftigteals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt - ohne Unterschrift gültig