Die öffentliche Auslegung der Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 22.03.2023 erfolgt für die Dauer von zwei Wochen. Die Einsichtnahme kann in der Zeit von Freitag 28.04.2023 bis Freitag 12.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44, Nr. 31, 76829 Landau, Zimmer 1.02, zu den bekannten Öffnungszeiten erfolgen. Einsprüche gegen die Niederschrift sind nur innerhalb dieser 2-Wochen-Frist möglich.