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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 17/2024
Aus der Verbandsgemeinde Landau-Land
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Gruppenwasserwerke Bornheim

Fällige Wassergebühren

Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SEPA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.

Wir erinnern daran, dass am 01.05.2024 die zweite Wassergebührenabschlagsrate 2024 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.