Der Klimawandel ist in vollem Gange. Extreme Wetterereignisse nehmen auch in unserer Region immer mehr zu. Insbesondere Starkregen und Hochwasser sind akute Risiken, die wir nicht verhindern können, und vor denen wir uns nicht vollständig schützen können. Die Verantwortung, sich vor den Folgen zu schützen liegt laut Gesetz in erster Linie bei jedem selbst:
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen“ (§ 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes)
Umso wichtiger ist es jetzt, sowohl auf kommunaler als auch auf privater Ebene Vorsorgemaßnahmen zu treffen, und die Bürgerinnen und Bürger auf mögliche Überflutungen durch Hochwasser- und Starkregen vorzubereiten.
Die Verbandsgemeinde Landau-Land hat zu diesem Zweck das Ingenieurbüro Fichtner Water & Transportation aus Freiburg beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen der Verbandsgemeinde-Verwaltung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger aller zugehörigen Ortsgemeinden ein detailliertes Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept (ÖHSVK) zu erstellen und anschließend zu präsentieren. Das Konzept beschäftigt sich mit folgenden Themen:
Themen der öffentlichen Hochwasservorsorge
Themen der privaten Hochwasservorsorge
Konkrete Maßnahmen werden in Bürgerversammlungen und Workshops mit den betroffenen und den zuständigen Stellen erarbeitet und in einem verbindlichen Maßnahmenkonzept festgeschrieben. Ein Zeitplan für die Gesamtmaßnahme wird aktuell vom Büro Fichtner erstellt.
Schon jetzt können alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde per email ihr Wissen zu Schadensereignissen durch Starkregen oder Hochwasser sowie Extremwetter-anfälligen Orten in ihrer jeweiligen Ortsgemeinde unter Angabe einer Adresse, Koordinaten oder Markierung auf einer Karte unter hochwasserschutz@landau-land.de einreichen. Die eingereichten Daten werden nach erfolgter Prüfung bei der Erstellung des Konzeptes berücksichtigt.
Die Kosten für die Aufstellung des Konzepts werden vom Land mit bis zu 90 % gefördert.