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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 19/2025
Aus den Institutionen, Schulen, Behörden in Landau-Land
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Landesamt für Steuern

Warnung vor betrügerischen E-Mails

Gefälschte Zahlungsaufforderung im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen. Darin wird behauptet, es handle sich um eine „Wichtige Information zur verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023“, wobei die Empfänger zur Zahlung eines Verspätungszuschlags aufgefordert werden.

Die E-Mails werden von Absenderadressen wie „info@bzst-zahlungsfrist.com“ oder „news@bzst-infos.de“ verschickt und enthalten häufig ein PDF-Dokument, das einen offiziellen Bescheid des Bundeszentralamts für Steuern darstellen soll. Die Empfänger werden aufgefordert, auf einen Link zu klicken oder eine Zahlung zu leisten, um Strafen für eine verspätete Steuererklärung zu begleichen.

Achtung – Keine Zahlungen leisten!

Für die Besteuerung sind die örtlichen Finanzämter der Landessteuerverwaltung zuständig. Das Bundeszentralamt für Steuern bearbeitet keine Einkommensteuererklärungen. Daher setzt es dazu auch keine Verspätungszuschläge fest. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, Anhänge oder Links in solchen E-Mails zu öffnen. Diese könnten mit schadhafter Software oder Viren infiziert sein. Im Fall des Erhalts einer solchen E-Mail sollten Empfänger die Nachricht umgehend löschen und keinesfalls Zahlungen leisten oder auf die geforderten Handlungen eingehen.

Schutzmaßnahmen:

  • Überprüfen Sie den Absender der E-Mail sorgfältig. Grundsätzlich werden seitens der Finanzämter keine Bescheide per E-Mail verschickt.
  • Öffnen Sie keine Anhänge oder Links in E-Mails von unbekannten oder verdächtigen Absendern.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten per E-Mail weiter, insbesondere keine Zahlungsinformationen.

Digitale Steuererklärung

Belege jetzt einfacher einreichen über Mein ELSTER

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger Belege, die sie für ihre Einkommensteuererklärung benötigen, direkt digital in Mein ELSTER (https://elster.de) oder in geeigneten Steuerprogrammen hochladen. Möglich macht das eine neue Verknüpfungs-Funktion in Mein ELSTER.

Belege gleich beim Ausfüllen der Steuererklärung hinzufügen

Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2023 oder 2024 online mit ELSTER erstellt, kann bereits beim Ausfüllen Belege digital hinzufügen. Nun können diese Belege auch direkt den entsprechenden Eingabefeldern zugeordnet und elektronisch gespeichert werden – z. B. Spendenquittungen in der Anlage Sonderausgaben oder Nachweise zu haushaltsnahen Dienstleistungen in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

Die Belege werden dabei nicht sofort an das Finanzamt übertragen, sondern nur hinterlegt. Das Finanzamt kann sie bei Bedarf anfordern und abrufen. Es ist also keine separate Übersendung per Post oder nachträgliches Einreichen mehr notwendig. Die Nutzerinnen und Nutzer werden über den Belegabruf digital informiert.

Die Vorteile im Vergleich zum Postweg auf einen Blick:

  • Belege lassen sich direkt beim Ausfüllen der Steuererklärung in Mein ELSTER hochladen.
  • Belege müssen nicht mehr kopiert oder ausgedruckt und versandt werden.
  • Das Finanzamt kann Belege bei Bedarf direkt einsehen und so die Bearbeitung der Steuererklärung beschleunigen.
  • Bürgerinnen und Bürger werden informiert, sobald ein Beleg vom Finanzamt abgerufen wurde.

Ein Erklärvideo finden Sie hier:

https://download.elster.de/download/videos/Belege_digital_mit_ELSTER.mp4