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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 19/2025
Aus den Institutionen, Schulen, Behörden in Landau-Land
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Pfalzwerke

Eine wichtige gesetzliche Änderung für alle Stromkundinnen und -kunden tritt ab dem 6. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen gesetzlich nicht mehr erlaubt. Wer zum Beispiel umzieht, muss die Ab-/Anmeldung künftig rechtzeitig im Voraus vornehmen.

Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur sollen dafür sorgen, dass Prozesse zwischen Versorgern sowie Netzbetreibern und anderen Marktpartnern deutlich schneller und einheitlicher ablaufen.

Das bedeutet:

Melden Sie Ihren Auszug sowie Einzug mindestens 14 Tage im Voraus an ihren Stromanbieter.

Übermitteln Sie den Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe – per E-Mail, telefonisch oder über ein Kundenportal.

Sollten Sie die Fristen nicht einhalten, bleibt Ihre Stromversorgung über die Grundversorgung durchgehend gesichert.

Weitere Informationen finden Sie auch auf www.pfalzwerke.de