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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 20/2023
Aus der Verbandsgemeinde Landau-Land
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Satzung zur Änderung der H A U P T S A T Z U N G

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

1.

§ 4 – Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates auf den Bürgermeister wird um folgende Nr. 2.1 ergänzt

2.1. Bei Vergaben unter Beteiligung der Vergabestelle erfolgt die Vergabe von Aufträgen ohne Wertgrenzenbeschränkung nach vorheriger Vergabeeinleitung durch den Verbandsgemeinderat bzw. dessen Ausschüsse.

2.

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Landau in der Pfalz, 21.03.2023
Torsten Blank
Bürgermeister

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Landau in der Pfalz, den 11.05.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land
Torsten Blank
Bürgermeister