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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 22/2024
Aus der Verbandsgemeinde Landau-Land
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Genehmigung der 5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Landau-Land für den Bereich der Ortsgemeinde Knöringen sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht

I. Genehmigung / Anzeige

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Landau in der Pfalz, hat mit Verfügung vom 15.05.2024, aufgrund des § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 l Nr. 394), als zuständige Verwaltungsbehörde die vom Rat der Verbandsgemeinde Landau-Land am 04.10.2022 beschlossene 5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes des Verbandsgemeinde Landau-Land in der Gemarkung Knöringen genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

II. Geltungsbereich

Die 5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes betrifft folgendes Gebiet:

Gemarkung Knöringen, Gewanne „Im unteren Ried“ Grundstück Flst.Nr.: 2691/2 ca. 6,09 ha

III. Hinweise

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

IV. Einsichtnahme

Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, 76829 Landau in der Pfalz, Zimmer 2.18, während der Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

V. Wirksamwerden

Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird der Flächennutzungsplan mit dieser Bekanntmachung wirksam.

gez. Torsten Blank
Bürgermeister