Übersichtslageplan ohne Maßstab: Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Landau-Land hat in öffentlicher Sitzung am 17.03.2026 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes ist im nachstehenden Lageplan gekennzeichnet.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom März 2023.
Ziele und Zwecke der Planung
Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wird eine nachhaltige Entwicklung der Verbandsge meinde gesichert und geordnet fortgeführt. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Landau-Land soll eine aktuelle Grundlage für die künftige städtebauliche Entwicklung in der Verbandsgemeinde für die nächsten 10 bis 15 Jahre geschaffen werden. Ziel ist vor allem die Anpassung an die aktuellen landes- und regionalplane rischen Ziele und Grundsätze sowie an bereits stattgefundene Entwicklungen. Insbesondere die qualita tive und quantitative Steuerung der städtebaulichen, insbesondere der Wohn- und Gewerbeflächenent wicklung, im vorgesehenen Planungshorizont stellen ein wesentliches Ziel der FNP-Fortschreibung dar.
Zudem sollen die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes in die Planung einfließen. Für die vorlie gende Flächennutzungsplanfortschreibung ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschut zes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraus sichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt werden.
Im Rahmen der vorliegenden Flächennutzungsplanfortschreibung ist es vorgesehen, den Landschaftsplan der Verbandsgemeinde ebenfalls fortzuschreiben und die wesentlichen Inhalte in den Flächennutzungs plan zu integrieren. Die Erarbeitung eines Landschaftsplanes erfolgt parallel zum FNP-Verfahren. Laut § 5 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LNatSchG vom 06.10.2015) werden die Landschafts pläne als „naturschutzfachlicher Planungsbeitrag für die Flächennutzungspläne erstellt und unter Abwä gung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als Darstellungen in die Flächen nutzungspläne aufgenommen“.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB liegt ein Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Zeit vom
29.05.2026 bis einschließlich 31.07.2026
von montags bis einschließlich freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44, Nr. 31, Zimmer 2.18, 76829 Landau in der Pfalz, sowie unter www.landau-land.de, unter der Rubrik Politik & Verwaltung, Bauen, Offenlage Bebauungspläne zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen schriftliche mitgeteilt wird, ist die Angebe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.