Das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, Zimmer 2.08, 76829 Landau in der Pfalz hat für die Beantragung von Briefwahlunterlagen/ Wahlscheinen in den Fällen der §§ 17 Abs. 2 und 19 Abs. 7 der Kommunalwahlordnung (nicht zugegangene Wahlscheine oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) am Samstag, den 08. Juni 2024 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.