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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 26/2023
Aus den Ortsgemeinden in Landau-Land
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Satzung zur Änderung der Hauptssatzung der Ortsgemeinde Göcklingen vom 26.04.2023

Der Ortsgemeinderat Göcklingen hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeverordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

1.

§ 4 – Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf die Bürgermeisterin wird um folgende Nr. 2.1. ergänzt

2.1.

Bei Vergaben unter Beteiligung der Vergabestelle erfolgt die Vergabe von Aufträgen ohne Wertgrenzenbeschränkung nach vorherigen Vergabeeinleitung durch den Ortsgemeinderat bzw. dessen Ausschüsse.

2.

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Göcklingen, 26.04.2023
Manuela Laub
Ortsbürgermeisterin