Der Ortsgemeinderat Göcklingen hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeverordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
| 1. | § 4 – Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf die Bürgermeisterin wird um folgende Nr. 2.1. ergänzt |
| 2.1. | Bei Vergaben unter Beteiligung der Vergabestelle erfolgt die Vergabe von Aufträgen ohne Wertgrenzenbeschränkung nach vorherigen Vergabeeinleitung durch den Ortsgemeinderat bzw. dessen Ausschüsse. |
| 2. | Inkrafttreten |
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.