Am Sonntag, dem 24. August 2025, von 8 bis 18 Uhr
findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters Billigheim-Ingenheim
und
am Sonntag, dem 7. September 2025, von 8 bis 18 Uhr
die etwaige Stichwahl
statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 18. Juli 2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeinde Landau-Land, An 44 Nr. 31, Wahlamt Zimmer 2.05 im Altbau, 76829 Landau in der Pfalz zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeinde erhalten.