Die diesjährige Grabmalprüfung ist beendet. Bei Mängeln werden den Nutzungsberechtigten die Ergebnisse in den nächsten Wochen mitgeteilt. Hierbei wird auch über das weitere Vorgehen informiert. Als Nachweis für die sachgemäße Behebung der Mängel ist eine schriftliche Bestätigung des ausführenden Steinmetzbetriebes vorzulegen. Bitte werden Sie nicht auf eigene Initiative hin tätig!