Auf der Suche nach einem Schnäppchen im Internet durchforsten viele Menschen Kleinanzeigen-Portale. Doch auf diesen Seiten lauern auch einige Betrüger, die es nur auf das Geld der Interessenten abgesehen haben. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz informieren über die gängigsten Betrugsmaschen.
Der Käuferschutz-Trick
Auf der Suche nach einem Router wurde ein Verbraucher bei eBay-Kleinanzeigen fündig. Der Verkäufer bat darum, die Bezahlung per Paypal durchzuführen und wies darauf hin, dass die Option „Geld an Freunde und Familie senden“ günstiger und schneller sei. Das Geld wurde über die gewünschte Option angewiesen, der Router kam jedoch nie beim Interessenten an und der Verkäufer war danach nicht mehr erreichbar. Auf den Käuferschutz von Paypal konnte sich der Verbraucher nicht berufen, da der Käuferschutz nur bei Transaktionen mit der Option „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“ gewährt wird. Bei der Option „Geld an Freunde und Familie senden“ gilt der Käuferschutz nicht.
Der Transportkosten-Trick
Bei einer anderen Masche versuchen Betrüger, sich angebliche Transportkosten zu erschleichen. Ein Verbraucher bot in den eBay-Kleinanzeigen ein Klavier zum Verkauf an. Der angebliche Kaufinteressent gab vor, den Termin zur Abholung und Bezahlung der Ware aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht persönlich wahrnehmen zu können. Er bot an, den Kaufpreis und die anfallenden Transportkosten auf das Bankkonto des Verbrauchers zu überweisen und eine Spedition mit der Abholung zu beauftragen. Der Verkäufer erhielt kurze Zeit später eine E-Mail mit der Bestätigung, dass der Kaufpreis inklusive der Abholkosten vom Konto des Käufers abgebucht wurde. In einer weiteren E-Mail forderte der Käufer den Verbraucher auf, die Transportkosten an eine Spedition zu zahlen. Die angebliche Überweisungsbestätigung war allerdings gefälscht. Dem Konto des Verkäufers wurde der Betrag nie gutgeschrieben und der von ihm überwiesene Betrag an die angebliche Spedition war nicht mehr rückgängig zu machen.
Der Personalausweis-Trick
Auch von der scheinbar seriös wirkenden Legitimation von Verkäufern sollte man sich nicht blenden lassen. Ein Verbraucher entdeckte auf eBay-Kleinanzeigen eine Spielekonsole für 500 Euro. Der Verkäufer legitimierte sich mit einem Foto „seines“ Personalausweises, woraufhin der Verbraucher den Kaufpreis per Echtzeitüberweisung zahlte. Die Konsole kam nie an und der Verkäufer war nicht mehr zu erreichen.
Missbrauch der Funktion „Sicher bezahlen“
Das sogenannte Sicher Bezahlen-System bei den eBay-Kleinanzeigen soll Anbieter und Kaufinteressenten schützen. Der Käufer überweist den Kaufpreis an einen Zahlungsdienstleister von eBay Kleinanzeigen. Der Verkäufer wird über den Geldeingang informiert und kann die Ware losschicken. Sobald die Ware beim Käufer eingegangen ist, bestätigt dieser den Wareneingang und der Verkäufer bekommt sein Geld.
Doch Kriminelle nutzen auch diese scheinbar sichere Variante aus. Sie verschicken Nachrichten über SMS oder Messenger-Dienste und schlagen als Zahlungsvariante „Sicher bezahlen“ vor. Allerdings enthält die Nachricht einen Link zu einer gefälschten Internetseite. Wer dort seine Bank- oder Kreditkartendaten eingibt, wird aufgefordert, zur Autorisierung die Kreditkartendaten einzugeben, die dann missbraucht werden.
Ausführliche Informationen bieten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt im Internet unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping und https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/
Barrierefreier Wohnen
Seit dem 29.06.2022 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder Umbaumaßnahmen, die Barrieren reduzieren. „Auf diese Nachricht haben viele Menschen gewartet, die ihr Haus oder ihre Wohnung barrierefrei oder barrierereduziert anpassen wollen“, so Christiane Grüne, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Für Einzelmaßnahmen wie schwellenlose Hauseingänge, Treppenlifte und Rampen, bodengleiche Duschen, Stütz- und Haltegriffe oder altersgerechte Assistenzsysteme und Smarthome-Anwendungen gibt es einen Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten je Wohneinheit, maximal 5.000 Euro. Eine Komplettmaßnahme, bestehend aus einem barrierereduzierten Zugang, barrierereduzierten Räumen und der Optimierung der Ausstattung kann mit 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten je Wohneinheit unterstützt werden, maximal mit 6.250 Euro.
Antragsberechtigt sind Privateigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern. Der Bund stellt insgesamt 75 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können so lange gestellt werden wie Fördermittel zur Verfügung stehen. Der Antrag muss aber unbedingt gestellt werden, bevor eine Umbaumaßnahme in Angriff genommen wird. „Interessierte sollten sich unabhängig beraten lassen, bevor sie eine Maßnahme in Angriff nehmen und einen Antrag stellen“, empfiehlt Christiane Grüne. In 15 Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz bieten erfahrene Architektinnen und Architekten der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen kostenlos kompetente Beratung an. Bei Bedarf kommen sie auch zu den Ratsuchenden nach Hause.
Terminvereinbarung ist Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 71 oder per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de möglich. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.barrierefrei-rlp.de.