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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 29/2022
Aus den Ortsgemeinden in Landau-Land
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Bekanntmachung

Vollzug des Landesstraßengesetzes

Widmung einer Straße in der Gemarkung Birkweiler

Der Gemeinderat Birkweiler hat in seiner Sitzung am 14.06.2022 den Beschluss gefasst, die nachfolgende, in der Gemarkung Birkweiler gelegene Verkehrsanlagen als Straßenlastbauträger gem. § 14 des Landesstraßengesetzes (LStrG), gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.

Die Widmung umfasst folgende Grundstücke:

Straße

Flurstück-Nummern

Am Gaisberg

2241/3, 343/1

Durch diese Widmung erhält die vorerwähnte Verkehrsanlage rechtsförmlich die Eigenschaft einer öffentlichen Straße i.S. des § 2 LStrG.

Der Gebrauch der Straße ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).

Die Verkehrsanlage ist entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung Gemeindestraße, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient (§ 3 Nr. 3a LStG).

Der Träger der Straßenbaulast ist nach § 14 LStrG die Ortsgemeinde Birkweiler.

Diese Verfügung liegt in der Zeit vom 21.07.2022 bis einschließlich 22.08.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 35, 76829 Landau, Zimmer 2.21, während den Öffnungszeiten, zu jedermanns Einsicht, aus. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land einsehbar.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Widmung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 35, 76829 Landau einzureichen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs bleibt die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist (ein Monat) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land in Landau eingegangen ist.

Landau in der Pfalz, den 21.07.2022
Gez. Torsten Blank, Bürgermeister