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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 29/2023
Aus der Verbandsgemeinde Landau-Land
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Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung der Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffenim Bereich der Verbandsgemeinde Landau-Land für die Geschäftsjahre 2024-2028

über die Auslegung der Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Bereich der Verbandsgemeinde Landau-Land für die Geschäftsjahre 2024-2028

Gemäß § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) liegen die Vorschlagslisten für die Schöffinnen und Schöffen der nachfolgenden Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Landau-Land

Billigheim-Ingenheim, Birkweiler, Böchingen, Eschbach, Frankweiler, Göcklingen, Heuchelheim-Klingen, Ilbesheim, Impflingen, Knöringen, Leinsweiler, Ranschbach, Siebeldingen und Walsheim.

von Freitag, den 21. Juli 2023 bis einschließlich Freitag, den 28. Juli 2023, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstagvormittag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitagvormittag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und Dienstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, Zimmer 2.05,

76829 Landau in der Pfalz

öffentlich zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus besteht auch außerhalb der oben genannten Dienstzeiten, nach telefonischer Vereinbarung (06341/143-113), die Möglichkeit in die Vorschlagslisten Einsicht zu nehmen.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).

Landau in der Pfalz, 17. Juli 2023
Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land
Torsten Blank
Bürgermeister