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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 29/2024
Aus den Ortsgemeinden in Landau-Land
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Verkehrsbeschränkung im Ortsteil Mühlhofen aus Anlass des diesjährigen Mühlhofener Weinfestes

Die Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde aufgrund der §§ 44 und 45 StVO sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung folgende verkehrsbehördliche Anordnung:

Die Waldstraße wird vom 26.07. bis einschließlich 29.07.2024 von der Einmündung Oberdorfstraße/Wiesenstraße bis zur Einmündung in die L 544 für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen Anlieger, gesperrt.

Die Oberdorfstraße wird ebenfalls vom 26.07. 16:00 Uhr bis einschließlich 30.07.2024 02:00 Uhr von der Einmündung Waldstraße bis zum westlichen Ortsende für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen Anlieger, gesperrt.

Der öffentliche Personennahverkehr wird die Haltestelle an der Kirche im Ortsteil Mühlhofen über die Zeit des Weinfestes nicht anfahren. Die Bevölkerung wird diesbezüglich auf die Haltestellen im Ortsteil Ingenheim, Hauptstraße oder Billigheim, Marktstraße verwiesen.

Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird im gleichen Zeitraum auf der Nordseite der Wiesenstraße vom östlichen Ortsausgang bis zur Einmündung in die Billigheimer Straße bis zum westlichen Ortsausgang, sowie in der Billigheimer Straße/Raiffeisenstraße auf der westlichen Straßenseite ein Halteverbot angeordnet.

Verbandsgemeindeverwaltung
Landau-Land
als örtliche Ordnungsbehörde