Der Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 Abs. 1 Nr. 8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 162), in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 03. Juni 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau in der Pfalz als Aufsichtsbehörde vom 10. Juni 2026 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
| im Ergebnishaushalt | 2026 | 2027 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 533.200 EUR | 559.800 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 533.200 EUR | 559.800 EUR |
| der Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 0 EUR | 0 EUR |
| im Finanzhaushalt 2026 2027 | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 EUR | 0 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 41.000 EUR | 0 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 41.000 EUR | 0 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR | 0 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR | 0 EUR |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2026 | 2027 |
| zinslose Kredite auf | 0 EUR | 0 EUR |
| verzinste Kredite auf | 0 EUR | 0 EUR |
| zusammen auf | 0 EUR | 0 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) | ||
| führen | 2026 | 2027 |
| können wird festgesetzt auf: | 0 EUR | 0 EUR |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, | 2026 | 2027 |
| beläuft sich auf | 0 EUR | 0 EUR |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
| wird festgesetzt für | 2026 | 2027 |
| auf | 0 EUR | 0 EUR |
Die geplanten ungedeckten Personal- und Sachkosten belaufen sich im vorliegenden Haushaltsplan im Jahr 2026 auf 98.000 EUR und im Jahr 2027 auf 100.000 EUR. Gemäß § 10 der Verbandsordnung erhebt der Zweckverband von seinen Verbandsmitgliedern jährlich eine Verbandsumlage im Verhältnis der Kinderzahlen aus den jeweiligen Ortsgemeinden Knöringen und Walsheim zum Stichtag 30.06. des Vorjahres. Die Umlage ist jährlich zu je einem Viertel am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und am 15. November zur Zahlung fällig.
Die geplanten Investitionsaufwendungen belaufen sich im Jahr 2026 auf 41.000 EUR. Für 2027 sind keine Investitionsaufwendungen geplant. Sie werden am Jahresende nach den tatsächlichen Aufwendungen nach gleichem Verhältnis wie oben (Kinderzahlen zum 30.06.) abgerechnet.
Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 23.880 EUR.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 23.880 EUR und zum 31.12.2026 23.880 EUR.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 EUR überschritten sind.
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 EUR sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.
Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 sind keine Bewilligungen zur Altersteilzeit vorgesehen.
Diese Haushaltssatzung tritt für das Haushaltsjahr 2026 rückwirkend zum 01.01.2026 und für das Haushaltsjahr 2027 zum 01.01.2027 in Kraft.
Hinweis:
Der Haushaltsplan des Kindergartenzweckverbandes Walsheim-Knöringen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 und dessen Anlagen liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO zur Einsichtnahme
vom 17. Juli 2026 bis einschließlich 27. Juli 2026
aus. Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme über die Homepage www.landau-land.de der Verbandsgemeinde Landau-Land unter der Rubrik „Politik und Verwaltung / Finanzen / Offenlage Haushaltspläne“. Falls keine elektronische Einsichtnahme möglich ist, kann nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06341 / 143 – 122 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, Zimmer 1.05, Einsicht genommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.