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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 3/2023
Aus der Verbandsgemeinde Landau-Land
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Abwasserbeseitigung „Hainbach-Gruppe“ Sitz: Offenbach an der Queichfür das Wirtschaftsjahr 2023 Vom 15.11.2022

Aufgrund § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz sowie des § 8 der Verbandsordnung, in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 15.11.2022 für das Wirtschaftsjahr 2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird für das Wirtschaftsjahr 2023 im

Erfolgsplan

Vermögensplan

in der Einnahme auf

522.800,00 €

in der Einnahme auf

680.000,00 €

in der Ausgabe auf

522.800,00 €

in der Ausgabe auf

680.000,00 €

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt

1.

der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,00 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 €;

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 250.000,00 €.

§ 3

Der durch Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf des Zweckverbandes wird von den Verbandsmitgliedern gem. § 13 der Verbandsordnung vom 16.12.1985 in der Fassung vom 21.05.2002 durch die Erhebung einer Umlage aufgebraucht.

§ 4

Die Umlagen der Verbandsmitglieder betragen für die Verbandsgemeinde

Investitionskostenumlage

Betriebskostenumlage

Offenbach

528.000,00 €

404.900,00 €

Landau-Land

152.000,00 €

117.300,00 €

680.000,00 €

522.200,00 €

§ 5

Die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023 tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Offenbach, den 15.11.2022
Gez. Axel Wassyl
Verbandsvorsteher

I.

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 07.12.2022, Az.: 12/901-11-ZwVB10, mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 überprüft wurde. Bedenken wegen Rechtsverletzung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 97 GemO werden nicht geltend gemacht.

Genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 95 Abs. 4 GemO.

II.

Der Wirtschafsplan mit Anlagen liegt gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 97 Abs. 3 GemO i. V. m. § 8 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen und zwar vom 20.01.2023 bis 30.01.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, Zimmer 2.05, öffentlich aus und kann nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (Tel. 06341/143-113) eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit den Wirtschaftsplan mit Anlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Offenbach www.offenbach-queich.de einzusehen.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 GemO).

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Offenbach, den 13.12.2022
gez. Axel Wassyl
Verbandsvorsteher