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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 3/2024
Aus den Ortsgemeinden in Landau-Land
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Verunreinigung von Straßen und Plätzen durch Hundekot

Es kommt immer wieder vor, dass Hundehalter ihre Vierbeiner ihr Geschäft auf den öffentlichen Straßen, Plätzen und Grünflächen der Ortsgemeinde verrichten lassen und es nicht für nötig halten das Häufchen zu entfernen. Dies gilt ebenfalls für Wirtschaftswege und Grünflächen.

Aus dieser Veranlassung weisen wir auf die entsprechende Regelung der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Landau-Land hin:

Halter oder Führer von Hunden die nicht dafür sorgen, dass diese öffentlichen Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen, bzw. Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigen, handeln ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000, € geahndet werden.

Wir machen darauf aufmerksam, dass alle angezeigten Verunreinigungen verfolgt werden.

Verbandsgemeindeverwaltung
Landau-Land
Fachbereich Bürgerdienste