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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 31/2023
Aus den Ortsgemeinden in Landau-Land
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eschbach für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 20. Juni 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau in der Pfalz als Aufsichtsbehörde vom 21. Juli 2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,

die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)

führen

2023

2024

können wird festgesetzt auf:

0 EUR

0 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden

müssen,

beläuft sich auf

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

§ 5

Beiträge

Die wiederkehrenden Beiträge für die Feld- und Waldwege werden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 auf 40,00 EUR/ha festgesetzt.

§ 6

Eigenkapital

Festgestellter Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011  — 2.044.400 EUR

Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2022  — 2.051.400 EUR

Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023  — 1.986.210 EUR

Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024  — 1.929.800 EUR

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 EUR überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 9

Altersteilzeit

Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sind keine Bewilligungen zur Altersteilzeit vorgesehen.

§ 10

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt für das Haushaltsjahr 2023 rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Diese Haushaltssatzung tritt für das Haushaltsjahr 2024 zum 01.01.2024 in Kraft.

Eschbach, den 28. Juli 2023
Ausgefertigt:
Frank Laux
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Eschbach für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 und dessen Anlagen liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO zur Einsichtnahme

vom 4. August 2023 bis einschließlich 14. August 2023

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Landau in der Pfalz, den 28. Juli 2023
Verbandsgemeinde Landau-Land
Torsten Blank, Bürgermeister