Im Zeitraum zwischen 1. und 30. Juni 2024 wurden an drei Stellen in der Gemarkung Göcklingen in zum Teil erheblichem Umfang Baumüll und Bauschutt illegal abgeladen. Zweimal im Heuchelheimer-Eck und in großem Umfang am Bläsberg.
Seitens der Gemeinde wurde inzwischen Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt!
Illegale Ablagerungen von Abfall im Außenbereich können einen Straftatbestand darstellen, oder zumindest als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 100.000,- Euro geahndet werden.
Sollten Sie Zeuge dieser illegalen Bauschutt-Entsorgung in der Gemarkung Göcklingen gewesen sein, so wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt in der Verbandsgemeinde Landau Land.