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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 31/2025
Aus den Institutionen, Schulen, Behörden in Landau-Land
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Öffentliche Bekanntmachung über den Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes;

hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte

- Bekanntmachung vom 24.07.2025 -

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

- Gemarkung Appenhofen Flurstücks-Nr. 985

Nutzungsart: Weinberg

Lage: „Im Langenteich“ Größe: 0,2630 ha

- Gemarkung Appenhofen Flurstücks-Nr. 1993

Nutzungsart: Weinberg

Lage: „In den Langen“ Größe: 0,1337 ha

- Gemarkung Appenhofen Flurstücks-Nr. 928

Nutzungsart: Weinberg

Lage: „Rübenberg“ Größe: 0,1342 ha

- Gemarkung Appenhofen Flurstücks-Nr.1348

Nutzungsart: Weinberg

Lage: „Im Zehentfrei“ Größe: 0,1280 ha

- Gemarkung Appenhofen Flurstücks-Nr. 1349

Nutzungsart: Weinberg

Lage: „Im Zehentfrei“ Größe: 0,0460 ha

- Gemarkung Appenhofen Flurstücks-Nr. 1991

Nutzungsart: Weinberg

Lage: „In den Langen“ Größe: 0,2356 ha

- Gemarkung Mörzheim Flurstücks-Nr. 5949

Nutzungsart: Weinberg

Lage: „Schelmen“ Größe: 0,1143 ha

- Gemarkung Mörzheim Flurstücks-Nr. 5950

Nutzungsart: Weinberg

Lage: „Schelmen“ Größe: 0,1296 ha

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.

Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter -Aktuelles Amtsblatt-.

Landau, 23.07.2025
Theis, Beschäftigte