hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte
- Bekanntmachung vom 24.07.2025 -
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
- Gemarkung Appenhofen Flurstücks-Nr. 985
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „Im Langenteich“ Größe: 0,2630 ha
- Gemarkung Appenhofen Flurstücks-Nr. 1993
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „In den Langen“ Größe: 0,1337 ha
- Gemarkung Appenhofen Flurstücks-Nr. 928
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „Rübenberg“ Größe: 0,1342 ha
- Gemarkung Appenhofen Flurstücks-Nr.1348
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „Im Zehentfrei“ Größe: 0,1280 ha
- Gemarkung Appenhofen Flurstücks-Nr. 1349
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „Im Zehentfrei“ Größe: 0,0460 ha
- Gemarkung Appenhofen Flurstücks-Nr. 1991
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „In den Langen“ Größe: 0,2356 ha
- Gemarkung Mörzheim Flurstücks-Nr. 5949
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „Schelmen“ Größe: 0,1143 ha
- Gemarkung Mörzheim Flurstücks-Nr. 5950
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „Schelmen“ Größe: 0,1296 ha
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.
Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter -Aktuelles Amtsblatt-.