Abteilung für Vollstreckungssachen (Immobilien)
Az.: 3 K 120/23 (2)
Landau in der Pfalz, 05.05.2025
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, dem 10. September 2025, um 13:00 Uhr im Sitzungssaal 213 des Amtsgerichts Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz, ein Grundstück öffentlich versteigert werden.
Gegenstand der Versteigerung ist ein im Grundbuch von Walsheim, Gemarkung Wollmesheim, eingetragenes Grundstück. Es handelt sich um die Flur 3809, Flurstück Sättler, ausgewiesen als landwirtschaftliche Fläche (Weingarten) mit einer Gesamtgröße von 4.388 m², eingetragen im Grundbuchblatt 1094 BV 3. Der Verkehrswert des Grundstücks beträgt 51.000,00 €.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 27.05.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht im Grundbuch ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden. Widerspricht der Gläubiger, sind diese Rechte glaubhaft zu machen. Andernfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Wer ein Recht geltend machen will, das der Versteigerung des Grundstücks oder des gemäß § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu beantragen. Andernfalls tritt für das betreffende Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstands.
Es wird empfohlen, spätestens drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche (Kapital, Zinsen, Kosten der Kündigung und der Rechtsverfolgung) mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Diese Vorlage entfällt, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch dann als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.