hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte
- Bekanntmachung vom 04.08.2025 -
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
- Gemarkung Walsheim Flurstücks-Nr. 1403
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „Hochstücke“ Größe: 1,1766 ha
Gemarkung Walsheim Flurstücks-Nr. 1402
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „Hochstücke“ Größe: 0,1576 ha
Gemarkung Nußdorf Flurstücks-Nr. 2526/1
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „An der Frankweilerstraße östliche Gewanne“ Größe: 0,2513 ha
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.
Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter –Aktuelles Amtsblatt-.