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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 34/2022
Aus den Ortsgemeinden in Landau-Land
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Öffentliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB des Bebauungsplanes  „Am Gaisberg - 1. Änderung“, Gemeinde Birkweiler  

Der Gemeinderat Birkweiler hat in seiner Sitzung am 19.07.2022 den Bebauungsplan „Am Gaisberg – 1. Änderung“ als Satzung beschlossen.

Das zur Änderung anstehende Plangebiet umfasst die Grundstücke Flurst.Nr. 474/1,473/1 sowie 470/1 und stellt sich wie folgt dar:

Gemäß § 10 Absatz 3 BauGB und § 88 Absatz 6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in den derzeit geltenden Fassungen wird hiermit der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan „Im Niederfeld II“ bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Bebauungsplan nebst textlichen Festsetzungen und Begründung kann während der üblichen Dienststunden beim Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt der Verbandsgemeinde­verwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, 76829 Landau in der Pfalz eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Darüber hinaus können die Planunterlagen auch auf der Webseite der Verbandsgemeinde Landau-Land eingesehen werden unter:

https://www.landau-land.de/politik-verwaltung/bauen/rechtskraeftige-bebauungsplaene/

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistungen schriftlich beim Entschädigungspflichten zu beantragen ist und des § 44 Absatz 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungs­ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Absatz 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt jedoch nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder vor Ablauf der oben genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, 76829 Landau in der Pfalz unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine solche Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Landau in der Pfalz, den 18. August 2022
Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land
Torsten Blank, Bürgermeister