Die Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde aufgrund der §§ 44 und 45 StVO sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
In der Zeit vom 30. August 2023 bis einschließlich 05. September 2023 werden anlässlich der Weinkerwe in Ilbesheim
die Oberdorfstraße von der Einmündung der K 20 bis zur Einmündung Leinsweilerstraße, für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen Anlieger.
die Leinsweilerstraße von der Einmündung K 20 bis zur Einmündung Hauptstraße für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen Anlieger.
die Arzheimer Straße ab der Schule in Richtung Ortsmitte für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen Anlieger und Festbesucher.
die Hauptstraße ab dem Ortseingang für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen Anlieger und Festbesucher.
gesperrt.
Während der Sperrzeit erfolgt der Busverkehr über die K 20, Leinsweilerstraße, Wasgaustraße, Auf der Mauer, An den Hofwiesen in die Leinsweilerstraße und zurück. In den Gemeindestraßen Auf der Mauer und An den Hofwiesen wird ein einseitiges Halteverbot angeordnet.