Ausgabe 34/2024
Aus den Ortsgemeinden in Landau-Land
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Verkehrsbeschränkungen anlässlich der Weinkerwe in Ilbesheim
Die Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde aufgrund der §§ 44 und 45 StVO sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
In der Zeit vom 28. August 2024 bis einschließlich 03. September 2024 werden anlässlich der Weinkerwe in Ilbesheim
- die Oberdorfstraße von der Einmündung der K 20 bis zur Einmündung Leinsweilerstraße, für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen Anlieger.
- die Leinsweilerstraße von der Einmündung K 20 bis zur Einmündung Hauptstraße für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen Anlieger.
- die Arzheimer Straße ab der Schule in Richtung Ortsmitte für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen Anlieger und Festbesucher.
- die Hauptstraße ab dem Ortseingang für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen Anlieger und Festbesucher.
gesperrt.
Während der Sperrzeit erfolgt der Busverkehr über die K 20, Leinsweilerstraße, Wasgaustraße, Auf der Mauer, An den Hofwiesen in die Leinsweilerstraße und zurück. In den Gemeindestraßen Auf der Mauer und An den Hofwiesen wird ein einseitiges Halteverbot angeordnet.
Verbandsgemeindeverwaltung
Landau-Land
als örtliche Ordnungsbehörde