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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 35/2024
Aus der Verbandsgemeinde Landau-Land
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Schuleinschreibung zur Aufnahme in die Grund- und Förderschulen für das Schuljahr 2025/2026

Alle Kinder, die vor dem 1. September 2025 das 6. Lebensjahr vollenden, werden für das Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig. Sie sind zur Aufnahme in die Grund- oder Förderschule anzumelden.

- Grundschule „Klingbachschule“ in Billigheim-Ingenheim

Kinder aus den Ortsgemeinde Billigheim-Ingenheim, Heuchelheim-Klingen und Impflingen können in der Grundschule „Klingbachschule“ in Billigheim-Ingenheim angemeldet werden. Die genauen Termine werden den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Für Fragen steht die Schulsekretärin Frau Rinck unter der Tel.-Nr. 06349/929503 zur Verfügung.

- Grundschule „Kleine Kalmit“ in Ilbesheim

Kinder aus den Ortsgemeinden Eschbach, Göcklingen, Ilbesheim, Leinsweiler und Ranschbach können an folgenden Terminen in der Grundschule „Kleine Kalmit“ in Ilbesheim angemeldet werden:

Montag, den 16.09.2024 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Dienstag, den 17.09.2024 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

- Grundschule „Im Queichtal“ Siebeldingen

Kinder aus den Ortsgemeinden Siebeldingen, Birkweiler und Frankweiler können in der Grundschule „Im Queichtal“ Siebeldingen angemeldet werden. Die genauen Termine werden den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt.

- Grundschule Essingen

Die Termine werden in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes veröffentlicht.

- Grundschule Nußdorf

Kinder aus den Ortsgemeinden Böchingen und Walsheim können an folgenden Terminen in der Grundschule Nußdorf, Kirchstraße 34, angemeldet werden:

Dienstag, den 17.09.2024 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag, den 19.09.2024 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Anmeldung der Kann-Kinder erfolgt im Februar 2025.

Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung sind bei der zuständigen Förderschule anzumelden. Die Anmeldung kann auch bei der für die Wohnung zuständigen Grundschule erfolgen.

Bei der Anmeldung ist das Kind von einer erwachsenen Begleitperson vorzustellen, die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und die Bescheinigung über den Kindergartenbesuch sowie der Impfpass sind vorzulegen.

Kinder, die im vergangenen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen nochmals angemeldet werden.

Kinder, die in diesem Jahr bereits vorzeitig eingeschult wurden, müssen selbstverständlich nicht erneut angemeldet werden.

Kinder im schulpflichtigen Alter, die körperlich oder geistig noch nicht genügend entwickelt sind, können auf Antrag vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Sie sind zum Einschreibungstermin aber vorzustellen.

Nicht schulpflichtige Kinder, also Kinder, die erst nach dem 31.08.2024 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Diese sogenannten „Kann-Kinder“ müssen die zum Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen. Die entsprechenden Anträge sind in der zweiten Februarhälfte 2025 bei der jeweiligen Grundschule zu stellen.

Über die tatsächliche Einschulung dieser „Kann-Kinder“ entscheidet die Schulleitung gemäß Grundschulordnung im Benehmen mit der schulärztlichen Untersuchungsstelle.

Beachten Sie bitte zu gegebener Zeit die Mitteilung im Amtsblatt.