Titel Logo
Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 36/2026
Titelseite
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Was passiert eigentlich, wenn aus dem Kindergartenkind ein Schulkind wird? Mit der Einschulung beginnt für Kinder und Eltern ein neuer Alltag - und damit auch die Frage, wie sich Schule, Betreuung und Beruf gut miteinander vereinbaren lassen.

Genau hier setzt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) an. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird schrittweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder eingeführt. Ziel ist es, die Betreuung auch nach dem Wechsel in die Grundschule verlässlich fortzuführen und Kindern zusätzliche Möglichkeiten für Bildung, Bewegung, Freizeit und gemeinsames Lernen zu bieten.

Der Rechtsanspruch gilt zunächst für die Kinder der ersten Klassen. In den folgenden Jahren wird jeweils eine weitere Klassenstufe einbezogen. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch für alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4. Vorgesehen sind grundsätzlich acht Stunden Betreuung an jedem Werktag. Unterrichtszeit und Angebote der Ganztagsschulen werden dabei angerechnet. Der Anspruch umfasst grundsätzlich auch die Ferien; eine jährliche Schließzeit von bis zu vier Wochen ist möglich.

Wichtig für die Familien: Der Rechtsanspruch ist keine Betreuungspflicht. Eltern entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie das Angebot für ihr Kind nutzen möchten.

Für die Verbandsgemeinde Landau-Land bedeutet das neue Gesetz nicht, bei null anzufangen. An unseren Grundschulen bestehen bereits heute gute und unterschiedliche Betreuungsangebote. In Billigheim-Ingenheim und Ilbesheim gibt es Ganztagsschulen, in Siebeldingen eine betreuende Grundschule. Auf dieser bestehenden Struktur kann nun aufgebaut und das Angebot insbesondere im Bereich der Ferienbetreuung weiterentwickelt werden.

Für die Erstklässler wird im Schuljahr 2026/2027 eine Ferienbetreuung organisiert. In den Herbstferien findet diese vom 5. bis 9. Oktober 2026, jeweils von 8 bis 16 Uhr, an der Grundschule „Kleine Kalmit“ in Ilbesheim statt. Die Kosten betragen 120 Euro pro Woche. Auch für die Osterferien 2027 ist eine Betreuung vorgesehen.

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist für uns nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine Chance, die bereits guten Angebote an unseren Grundschulen weiter auszubauen“, sagt Bürgermeister Torsten Blank. „Mit den Ganztagsschulen in Billigheim-Ingenheim und Ilbesheim sowie der betreuenden Grundschule in Siebeldingen verfügen wir bereits heute über ein umfassendes Angebot. Darauf können wir aufbauen und es Schritt für Schritt an die neuen Anforderungen und die Bedürfnisse der Familien anpassen.“

Dabei gehe es nicht allein darum, Kinder möglichst lange zu betreuen, so Blank. „Unsere Kinder sollen sich in der Schule wohlfühlen, gute Bildung erfahren, gemeinsam lernen und spielen und Raum für Bewegung und Freizeit haben. Gleichzeitig möchten wir Eltern die Sicherheit geben, Familie und Beruf verlässlich miteinander verbinden zu können.“

Die Umsetzung des GaFöG wird die Verbandsgemeinde auch in den kommenden Jahren begleiten. Gemeinsam mit den Schulen, den Betreuungskräften und den Familien sollen die bestehenden Angebote weiterentwickelt und dort ergänzt werden, wo zusätzlicher Bedarf entsteht.