Alle Kinder, die vor dem 1. September 2024 das 6. Lebensjahr vollenden, werden für das Schuljahr 2024/2025 schulpflichtig. Sie sind zur Aufnahme in die Grund- oder Förderschule anzumelden.
Kinder aus den Ortsgemeinde Billigheim-Ingenheim, Heuchelheim-Klingen und Impflingen können in der Grundschule „Klingbachschule“ in Billigheim-Ingenheim angemeldet werden. Die genauen Termine werden den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Für Fragen steht die Schulsekretärin Frau Rinck unter der Tel.-Nr. 06349/929503 zur Verfügung.
Kinder aus den Ortsgemeinden Eschbach, Göcklingen, Ilbesheim, Leinsweiler und Ranschbach können an folgenden Terminen in der Grundschule „Kleine Kalmit“ in Ilbesheim angemeldet werden:
| Montag, den 25.09.2023 | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr | |
| Dienstag, den 26.09.2023 | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Kinder aus den Ortsgemeinden Siebeldingen, Birkweiler und Frankweiler können in der Grundschule „Im Queichtal“ Siebeldingen angemeldet werden. Die genauen Termine werden den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt.
Kinder aus der Ortsgemeinde Knöringen können in der Zeit vom 19.09.2023 – 21.09.2023 im Sekretariat der Grundschule Essingen, Am Turnplatz 14, 76879 Essingen angemeldet werden.
Kinder aus den Ortsgemeinden Böchingen und Walsheim können an folgenden Terminen in der Grundschule Nußdorf, Kirchstraße 34, angemeldet werden:
| Dienstag, den 26.09.2023 | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag, den 28.09.2023 | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Die Anmeldung der Kann-Kinder erfolgt im Februar 2024.
Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung sind bei der zuständigen Förderschule anzumelden. Die Anmeldung kann auch bei der für die Wohnung zuständigen Grundschule erfolgen.
Bei der Anmeldung ist das Kind von einer erwachsenen Begleitperson vorzustellen, die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und die Bescheinigung über den Kindergartenbesuch sowie der Impfpass sind vorzulegen.
Kinder, die im vergangenen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen nochmals angemeldet werden.
Kinder, die in diesem Jahr bereits vorzeitig eingeschult wurden, müssen selbstverständlich nicht erneut angemeldet werden.
Kinder im schulpflichtigen Alter, die körperlich oder geistig noch nicht genügend entwickelt sind, können auf Antrag vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Sie sind zum Einschreibungstermin aber vorzustellen.
Nicht schulpflichtige Kinder, also Kinder, die erst nach dem 31.08.2024 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Diese sogenannten „Kann-Kinder“ müssen die zum Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen. Die entsprechenden Anträge sind in der zweiten Februarhälfte 2024 bei der jeweiligen Grundschule zu stellen.
Über die tatsächliche Einschulung dieser „Kann-Kinder“ entscheidet die Schulleitung gemäß Grundschulordnung im Benehmen mit der schulärztlichen Untersuchungsstelle.
Beachten Sie bitte zu gegebener Zeit die Mitteilung im Amtsblatt.