Herkömmliche Glühlampen sind zwar mittlerweile kaum noch zu finden, aber auch gegenüber Halogenlampen und Energiesparlampen bietet eine LED-Beleuchtung noch erhebliche Einsparpotentiale. Prüfen Sie alle Leuchten im Haushalt und ersetzen Sie insbesondere überall dort die Leuchtmittel, wo die Lampen lange brennen (z.B. Wohnzimmer oder Küche). Vergessen Sie dabei nicht, die Leuchtkörper auch in schwerer zugänglichen Lampen wie Deckenspots oder bei Leuchten mit vielen einzelnen Leuchtmitteln auszutauschen.
Die Investition in langlebige LED-Lampen macht sich dabei - je nach Brenndauer - auch finanziell bezahlt. Wer zum Beispiel eine 60 Watt Glühlampe, die durchschnittlich 4 Stunden am Tag brennt, durch eine LED-Lampe mit 6 bis 7 Watt ersetzt, spart pro Jahr ca. 80 kWh Strom bzw. 32 Euro Stromkosten (Annahme Strompreis: 40 Ct/kWh). Die neue LED-Lampe kostet hingegen nur rund 5 € und hält mehrere Jahre. Beim Austausch von Energiesparlampen durch LED ist die Einsparung mit 10 kWh bzw. 4 Euro Stromkosten zwar deutlich geringer, aber auch hier hat sich der Wechsel nach nur etwas mehr als einem Jahr rentiert.
Und natürlich gilt nach wie vor: Licht sollte immer nur dort brennen, wo es auch benötigt wird.
Energiesparen zu Hause? 20 Prozent weniger Heizenergie und Stromverbrauch - mindestens! Wir zeigen, wo die Einsparpotentiale im Haushalt schlummern:
www.verbraucherzentrale-rlp.de/20prozentweniger
Der Energieberater hat am Mittwoch, den 18.10.23 von 12.15 – 16.00 Uhr Sprechstunde in Landau in der Verbandsgemeindeverwaltung (Haus 2 - Neubau), An 44 Nr.31. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Anmeldung unter 06341/1430.
Energietelefon der Verbraucherzentrale
0800 60 75 600 (kostenfrei)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
Zwei Web-Seminare der Verbraucherzentrale
(VZ-RLP /19.09.2023) Was ist beim Heizungstausch oder einer neuen Heizung langfristig die richtige Entscheidung? Das novellierte Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass ab 2024 in Neubauten eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gelten längere Übergangsfristen, die an eine kommunale Wärmeplanung geknüpft sind. Max Troung, Energieberater der Verbraucherzentrale, erklärt in zwei Web-Seminaren welche Regelungen für Heizungen gelten, die ab Januar 2024 eingebaut werden. Der Experte erläutert die Handlungsoptionen und zeigt auf, welche Kostenfallen lauern. Dabei geht er vor allem auf Ein- und Zweifamilienhäuser im Bestand ein.
Im Web-Seminar „Heizung mit Zukunft – Was steht im neuen Gebäudeenergiegesetz“ am Donnerstag, den 28. September von 18 bis 19 Uhr erläutert Troung die neuen gesetzlichen Vorgaben ab Januar 2024 für neu eingebaute Heizungen.
Im Web-Seminar „Welche Heizung passt zu meinem Haus“ am Dienstag, den 10. Oktober von 18 bis 19:30 Uhr erläutert Troung im Detail, welche Heiztechniken nach der neuen Regelung möglich sind. Und unter welchen Voraussetzungen eine Wärmepumpe als neue Heizung in Frage kommt. Außerdem zeigt er auf, wie ein langfristiges Konzept für das Gesamtgebäude entstehen kann.
Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp für eines oder beide Web-Seminare anmelden. Fragen können bereits bei der Anmeldung oder im Live-Chat gestellt werden.
Für die Teilnahme werden ein Computer bzw. Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser sollte Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge verwendet wer-den.VZ-RLP