Alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 das 6. Lebensjahr vollenden, werden für das Schuljahr 2027/2028 schulpflichtig. Sie sind zur Aufnahme in die Grundschule anzumelden.
- Grundschule „Klingbachschule“ in Billigheim-Ingenheim
Kinder aus den Ortsgemeinde Billigheim-Ingenheim, Heuchelheim-Klingen und Impflingen können in der Grundschule „Klingbachschule“ in Billigheim-Ingenheim angemeldet werden. Die genauen Termine werden den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Für Fragen steht die Schulsekretärin Frau Dörzapf unter der Tel.-Nr. 06349/929503 zur Verfügung.
- Grundschule „Kleine Kalmit“ in Ilbesheim
Kinder aus den Ortsgemeinden Eschbach, Göcklingen, Ilbesheim, Leinsweiler und Ranschbach können in der Grundschule „Kleine Kalmit“ in Ilbesheim angemeldet werden. Die genauen Termine werden den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Für Fragen steht die Schulsekretärin Frau Lamott unter der Tel.-Nr. 06341/32852 zur Verfügung.
- Grundschule „Im Queichtal“ Siebeldingen
Kinder aus den Ortsgemeinden Siebeldingen, Birkweiler und Frankweiler können in der Grundschule „Im Queichtal“ in Siebeldingen angemeldet werden. Die genauen Termine werden den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Für Fragen steht der Schulleiter Herr Dörr unter der Tel.-Nr. 0151/41439675 zur Verfügung.
- Grundschule Essingen
Kinder aus der Ortsgemeinde Knöringen können im Sekretariat der Grundschule Essingen, Am Turnplatz 14, 76879 Essingen angemeldet werden. Die genauen Termine werden den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Für Fragen steht die Schulsekretärin Frau Steinmetz unter der Tel.-Nr. 06347/8468 zur Verfügung.
- Grundschule Nußdorf
Kinder aus den Ortsgemeinden Böchingen und Walsheim können an folgenden Terminen in der Grundschule Nußdorf, Kirchstraße 34, angemeldet werden:
Dienstag, den 03.02.2026 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag, den 05.02.2026 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Anmeldetermin für die Kann-Kinder ist am Dienstag, den 10.02.2026,
von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr.
Liegt eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des anzumeldenden Kindes vor (Förderbedarf im Bereich Sprache, Motorik und Hören, bzw. sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen oder Ganzheitliche Erziehung), so weisen Sie bitte die Schulleitung bei der Anmeldung darauf hin.
Bei der Anmeldung ist das Kind von einer erwachsenen Begleitperson vorzustellen, die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und die Bescheinigung über den Kindergartenbesuch sowie der Impfpass sind vorzulegen.
Kinder, die im vergangenen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen nochmals angemeldet werden.
Kinder, die in diesem Jahr bereits vorzeitig eingeschult wurden, müssen selbstverständlich nicht erneut angemeldet werden.
Nicht schulpflichtige Kinder, also Kinder, die erst nach dem 31.08.2027 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Diese sogenannten „Kann-Kinder“ müssen die zum Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen. Die entsprechenden Anträge sind in der zweiten Februarhälfte 2026 bei der jeweiligen Grundschule zu stellen.
Über die tatsächliche Einschulung dieser „Kann-Kinder“ entscheidet die Schulleitung gemäß Grundschulordnung im Benehmen mit der schulärztlichen Untersuchungsstelle.