über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
- Gemarkung Ilbesheim — Flurstücks-Nr. 1791
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „Im hinteren Kaes“ — Größe: 0,0802 ha
- Gemarkung Ilbesheim — Flurstücks-Nr. 2937/1
Nutzungsart: Obstbaumplantage
Lage: „Im Brühl“ — Größe: 0,0251 ha
- Gemarkung Ilbesheim — Flurstücks-Nr. 3971/1
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „Westerberg“ — Größe: 0,0300 ha
- Gemarkung Ilbesheim — Flurstücks-Nr. 5035
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „Im oberen Heißbühl“ — Größe: 0,0978 ha
- Gemarkung Ilbesheim — Flurstücks-Nr. 2172
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „Im Hainborn“ — Größe: 0,1070 ha
- Gemarkung Ilbesheim — Flurstücks-Nr. 5034
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „Im oberen Heißbühl“ — Größe: 0,0471 ha
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.
Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter -Aktuelles Amtsblatt-.