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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 40/2024
Aus den Institutionen, Schulen, Behörden in Landau-Land
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Öffentliche Bekanntmachung über den Vollzug des Grundstücksverkehrsgesetzes; hier Ermittlung kaufinteressierter Landwirte

Bekanntmachung vom 24.09.2024

über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

- Gemarkung Ilbesheim  — Flurstücks-Nr. 1791

Nutzungsart: Weinberg

Lage: „Im hinteren Kaes“ —  Größe: 0,0802 ha

- Gemarkung Ilbesheim  — Flurstücks-Nr. 2937/1

Nutzungsart: Obstbaumplantage

Lage: „Im Brühl“  — Größe: 0,0251 ha

- Gemarkung Ilbesheim  — Flurstücks-Nr. 3971/1

Nutzungsart: Weinberg

Lage: „Westerberg“  — Größe: 0,0300 ha

- Gemarkung Ilbesheim  — Flurstücks-Nr. 5035

Nutzungsart: Weinberg

Lage: „Im oberen Heißbühl“  — Größe: 0,0978 ha

- Gemarkung Ilbesheim —  Flurstücks-Nr. 2172

Nutzungsart: Weinberg

Lage: „Im Hainborn“ —  Größe: 0,1070 ha

- Gemarkung Ilbesheim  — Flurstücks-Nr. 5034

Nutzungsart: Weinberg

Lage: „Im oberen Heißbühl“  — Größe: 0,0471 ha

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.

Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter -Aktuelles Amtsblatt-.

Landau, 23.09.2024
Theis, Beschäftigte