Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.V.m. § 97 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen vor Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung am 02.11.2022.
Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner eingereicht werden. Diese sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, 76829 Landau oder elektronisch an info@landau-land.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind auf der Homepage www.landau-land.de der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land unter der Rubrik „Politik und Verwaltung / Finanzen / Offenlage Haushaltspläne“ eingestellt. Wegen der aktuellen Corona-Pandemie besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme mittels der auf der vorstehenden Homepage eingestellten Entwurfsunterlagen oder falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden kann, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06341 / 143-121 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, Zimmer 1.05.