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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 43/2024
Aus der Verbandsgemeinde Landau-Land
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Bekanntmachung des Zweckverbandes für Abwasserbeseitigung „Hainbach-Gruppe“

- Beteiligung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 97 Abs. 1 GemO -

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes für

Abwasserbeseitigung „Hainbach-Gruppe“ für das Jahr 2025 mit dem Wirtschaftsplan

und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen wurde der Verbandsversammlung am 23.10.2024 zugeleitet.

1.

Ab dieser Bekanntmachung kann der Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Abwasserbeseitigung „Hainbach-Gruppe“ für das Jahr 2025 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach a. d. Queich im Rathaus, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach, Zimmer 117 sowie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Offenbach (www.offenbach-queich.de) bis zur Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung am 14.11.2024 eingesehen werden. Für eine Einsichtnahme im Rathaus bitten wir Sie einen Termin mit Herrn Meininger (Telefon 06348/986-133 oder E-Mail t.meininger@offenbach-queich.de) zu vereinbaren.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach a. d. Queich, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen, einzureichen.

Die Vorschläge können schriftlich bei der vorgenannten Stelle oder per EMail (t.meininger@offenbach-queich.de) eingereicht werden.

Offenbach a. d. Queich, den 23.10.2024
gez. Axel Wassyl, Verbandsvorsteher