hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte
- Bekanntmachung vom 23.10.2024 –
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Ilbeshheim Flurstücks-Nr. 1802
• Nutzungsart: Weingarten
• Lage: „Im hinteren Kaes“ Größe: 0,1161 ha
Gemarkung Ilbesheim Flurstücks-Nr. 1075
• Nutzungsart: Weingarten
• Lage: „Am Kaiserberg“ Größe: 0,0929ha
Gemarkung Ilbesheim Flurstücks-Nr. 1077
• Nutzungsart: Weingarten
• Lage: „Am Kaiserberg“ Größe: 0,0899 ha
Gemarkung Ilbesheim Flurstücks-Nr. 1076
• Nutzungsart: Weingarten
• Lage: „Am Kaiserberg“ Größe: 0,0237 ha
Gemarkung Ilbesheim Flurstücks-Nr. 4738
• Nutzungsart: Weingarten
• Lage: „Wachholder“ Größe: 0,0215 ha
Gemarkung Ilbesheim Flurstücks-Nr. 4739
• Nutzungsart: Weingarten
• Lage: „Wachholder“ Größe: 0,2182 ha
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.
Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter –Aktuelles Amtsblatt-.