Gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen einschließlich der Wirtschaftspläne der Verbands-gemeindewerke Wasser und Abwasser vor Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat am Dienstag, den 05. Dezember 2023.
Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner eingereicht werden. Diese sind schriftlich bei der Verbands-gemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, 76829 Landau oder elektronisch an info@landau-land.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen einschließlich der Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke Wasser und Abwasser sind auf der Homepage www.landau-land.de der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land unter der Rubrik „Politik und Verwaltung / Finanzen / Offenlage Haushaltspläne“ eingestellt. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme mittels der auf der vorstehenden Homepage eingestellten Entwurfsunterlagen oder falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden kann, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06341 / 143-121 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, Zimmer 1.05.